Haftgrund

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Für Kasimir war Sonntag, der 22. Dezember 2019 in vielerlei Hinsicht ein besonderer Tag. Nicht nur, weil ihm an diesem Tage erstmalig eröffnet wurde, warum er schon seit fünf Jahren in der JVA Stadelheim einsaß, sondern auch, weil ihm gleichzeitig mitgeteilt wurde, dass er nach § 537, Absatz 3b des Bayerischen Justizvollzugsanstaltenerhaltungsgesetzes (BayJVAErhG) von 1829 verpflichtet sei, alle fünf Jahre die Wände seiner Zelle in Eigenleistung in Pantone Cool Gray 3 U anzustreichen. Es  ärgerte ihn, dass er den 5-Liter-Kanister seines Diebesgutes vom damaligen Bruch in den Baumarkt nicht ausgehändigt bekam. Den hätte er jetzt gut gebrauchen können, da die Farbe partout nicht an der Zellenwand kleben bleiben wollte.

Gerd L. aus W. bei K. am R.

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